Kanzleiphilosophie
Die Rechtsfragen werden auf möglichst hohem juristischen Niveau mit viel Engagement und Herz bearbeitet. Dies ist nur bei regelmäßiger Fortbildung möglich, die daher zum Standard gehört. Der Erwerb des Rechtes, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ und „Fachanwältin für Sozialrecht“ führen zu dürfen, ist ebenfalls Ausdruck des Willens, möglichst hoch qualifizierte Rechtsberatung anbieten zu können. Zur Qualifikation tragen nicht nur die Fortbildungen bei, sondern auch die Tätigkeit als Referentin in der Erwachsenenbildung. Schließlich wird auch regelmäßig Fachliteratur verfasst.
Ich bin der Ansicht, dass Rechtsanwälte eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft insgesamt tragen. Aus diesem Grund bin ich nicht nur in verschiedenen Vereinen und Verbänden Mitglied, sondern engagiere mich auch ehrenamtlich.
Mein Grundsatz, wonach jeder Mensch mit gebührendem Respekt behandelt werden soll, spiegelt sich auch im Umgang mit meinen Mitarbeitern. Meine Mitarbeiter sollen Freude an ihrer Arbeit und dem damit verbundenen Umgang mit Menschen haben. Ich lege deshalb Wert auf eine angenehme Arbeitsumgebung, einen gepflegten Umgangston und hohe Kompetenz. Meinen Mitarbeitern wird deshalb nicht nur eine moderne Kanzleiausstattung zur Verfügung gestellt, sondern sie werden auch regelmäßig geschult, damit sie den täglichen Herausforderungen gewachsen sind.