Schwerbehindertenvertretung

Sie sind Vertrauensfrau oder Vertrauensmann?
Sie sind Gesamtschwerbehindertenvertreter?
Meinen Glückwunsch! Sie haben den besten Job im Betrieb!

Sie unterstützen Arbeitnehmer, wenn sie erkrankt sind oder Hilfe brauchen, weil sie schwerbehindert sind. Sie helfen Ihren Kollegen, sich in unserem Sozialversicherungssystem zurecht zu finden und unterstützten sie beim Erhalt oder der Umgestaltung ihres Arbeitsplatzes. Sie helfen Ihrem Arbeitgeber, weil die Unterstützung der Kollegen die Krankheitszeiten verkürzt und damit die Personalkosten senkt. Und zuletzt helfen Sie auch noch dem Beitragszahler der Sozialversicherung, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses weitere Zahlungen in die Beitragskasse zur Folge hat. Das ist großartig!

So viel zur Theorie.

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung ist häufig ernüchternd:

Der Arbeitgeber übergeht regelmäßig Ihre Anhörungs- und Informationsrechte.
Sie werden bei Versetzungen und Einstellungen nicht gehört.
Sie werden bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen nicht informiert.
Der Betriebsrat lädt Sie hartnäckig nicht zu den Sitzungen.
Die Belange der Schwerbehinderten werden nicht ernst genommen oder völlig ignoriert.

Persönlich werden Sie bei der Beförderung und den Gehaltserhöhungen übergangen.
Sie erhalten so viel Arbeit, dass Sie gar nicht mehr dazu kommen, sich um die Schwerbehindertenvertretung zu kümmern.
Sie streiten mit Ihrem Arbeitgeber um die Freistellung für die Erfüllung Ihrer Aufgaben.
Der Arbeitgeber will die Fortbildungen nicht zahlen.

Ich schule seit mehr als zwölf Jahren mit großem Vergnügen und Engagement Schwerbehindertenvertreter und vertrete sie sowohl in Auseinandersetzungen hin-sichtlich des Inhalts ihrer Aufgaben, als auch hinsichtlich ihrer persönlichen Rechtspositionen. Ich unterstütze auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Beteiligungsrechte und verschaffe Ihren persönlichen Ansprüchen Geltung. Kontaktieren Sie mich z.B. hier

Unter dem Menüpunkt „Formulare“ finden Sie Mustertexte für Beschlüsse über die Heranziehung eines Sachverständigen, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und Anschreiben an den Arbeitgeber dazu.

Rechtsanwältin Brigitta Winkelmann
Fachanwältin für Sozialrecht in Ingolstadt