Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge in Ingolstadt

Sicherheit-Betriebliche-Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen der Altersversorgung für Arbeitnehmer. Als solche gewinnt sie oft eine erhebliche Bedeutung als Einnahme für den Arbeitnehmer und zugleich als Ausgabe für den Arbeitgeber. Sie stellt eine attraktive Sozialleistung dar, mit der Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden werden können.

Wichtig ist sie auch für den Geschäftsführer einer GmbH, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge zugesagt worden sind. Diese Leistungen stellen oft einen erheblichen Teil der Absicherung dar; bedingen andererseits aber Probleme, wenn die GmbH verkauft werden soll.

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.

Die Problemfelder stellen sich dabei durchaus unterschiedlich dar:

Der Arbeitnehmer will wissen,

  • ob ein Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht,
  • ob und unter welchen Voraussetzungen er seine Rentenansprüche zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen kann,
  • seine Rente richtig berechnet ist,
  • ob und wann der Arbeitgeber zur Anpassung der Leistungen verpflichtet ist,
  • welche Ansprüche ihm im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers zustehen.
Der Arbeitgeber will wissen,
  • wie die bestehende Versorgungsordnung bei geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen interpretiert werden muss,
  • wie die bestehende betriebliche Altersvorsorge umstrukturiert werden kann,
  • ob und wann die Betriebsrente angepasst werden kann und muss,
  • wann der Widerruf der Versorgungszusage möglich ist,
  • welche Möglichkeiten der Kürzung einer Betriebsrente bestehen.
Der beherrschende Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH besitzt häufig eine Zusage auf die Versorgung aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Diese muss regelmäßig den steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechen und wird immer dann ein Thema, wenn die GmbH verkauft werden soll, weil die Langfristigkeit der Zusage und auch deren Höhe einen Käufer abschrecken können. Außerdem spielt sie eine Rolle, wenn die GmbH die Gewinne nicht mehr erwirtschaften kann, auf deren Basis die Zusage erteilt worden ist.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Thema betriebliche Altersversorgung haben, berate ich Sie jederzeit gerne. Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail. Je nach Wunsch und Lage des Falles trete ich entweder nach außen nicht in Erscheinung oder verhandle mit Ihrem Vertragspartner.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötige ich folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag / Geschäftsführeranstellungsvertrag
  • Gehaltsnachweise
  • Pensionszusage / Betriebsrenten-Betriebsvereinbarung oder Versorgungsordnung (falls vorhanden)
Ihre Brigitta Winkelmann
Fachanwältin für Sozialrecht und Arbeitsrecht in Ingolstadt