Aufhebungsvertrag - Entwurf / Überprüfung / Verhandlung
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Ingolstadt berät

Einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Arbeitsrecht ist die Beratung und Vertretung bei der Beendigung oder Kündigung von Arbeitsverträgen. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht führe ich Kündigungsschutzprozesse und Abfindungsverhandlungen. Ich entwerfe Aufhebungsverträge, überprüfe sie und verhandle darüber mit dem Vertragspartner.

Die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist für den Arbeitnehmer oft eine Zäsur und kann die Lebensgestaltung grundlegend verändern. Der Wunsch des Arbeitnehmers ist es daher häufig, das Arbeitsverhältnis zu erhalten. In diesem Fall versuche ich, den Arbeitsvertrag zu erhalten und die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu erreichen.

Genauso häufig ist das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber spätestens nach der Kündigung zerrüttet und eine Weiterbeschäftigung nicht gewünscht. In diesem Fall verhandle ich über die Höhe der Abfindung und versuche unter Einsatz meiner langjährigen Erfahrung, eine optimale Regelung für meine Mandantin und meinen Mandanten zu erzielen.

Im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag müssen in der Regel weitere kritische Punkte geklärt werden:

  • Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld,
  • Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung,
  • Regelung für den restlichen Urlaubsanspruch,
  • Arbeitszeugnis nach Wunsch,
  • unter Umständen auch eine Ausstiegsklausel, die dem Arbeitnehmer unter Erhöhung der Abfindung ermöglicht, den Arbeitsvertrag früher zu beenden.
Meine langjährige Erfahrung, entsprechendes Verhandlungsgeschick und der Einsatz zulässiger Gestaltungsmöglichkeiten ermöglichen regelmäßig Lösungen, die den Wünschen des Mandanten entsprechen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Kündigungsschutzklage, die auf der Arbeitnehmerseite oft Basis für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss. Wird die Frist versäumt, sind dem Arbeitnehmer regelmäßig die Einwendungen gegen die Kündigung abgeschnitten. Nur in Ausnahmefällen kann die Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden.

Wer die Kündigung erhalten hat, sollte sich also möglichst rasch an seinen Rechtsanwalt wenden. Nehmen Sie hier Kontakt zu mir auf. Ich unterstütze Sie gern.